Der nachgeordnete Erbe des Rittergutes Ebersdorf, Georg Ernst von Machwitz, erhielt als Erbteil die Bauernhöfe 42 und 43 in Röppisch. Beide hatten zu dieser Zeit keinen Hoferben und wurden durch Pächter bewirtschaftet. Daher ist eine genaue Aufstellung der Leistungen und Abgaben überliefert.
Für den Hof Nr. 43 mit knapp 15 ha heißt das anteilig:
7 Groschen Erbzins
6 ½ Tage ackern mit 2 Pferden
Eine Fuhre Heu von den Saalewiesen ins Rittergut fahren
7 ½ Tage Getreide schneiden
Ein Tag Schafe scheren
2 ½ Tage Hafer hauen
3 Tage Gras hauen
5 Scheffel Korn Lobensteiner Maß (ca.720 kg)
1 ½ Scheffel Hafer Lobensteiner Maß (ca. 180kg)
3 Hühner
15 Eier
3 Kannen Mohn (ca. 2,7 l)
2 Käse oder 2 Groschen dafür
15 Risten Flachs
Ein Groschen für Weihnachtssemmel
Anmerkung: Die damaligen Hektarerträge betrugen nur einen Bruchteil der heutigen.
Allgemeines:
- Erst in den 1860er Jahren konnten diese Lasten gegen beachtliche Geldzahlungen abgelöst werden. Viele Bauern mussten dafür eine Hypothek bei der Sparkasse Lobenstein aufnehmen.
- Der größte Posten soll hier noch mit angeführt werden. Das war das sogenannte „Hohe Lehngeld“. Es wurde fällig bei jeder Hofübergabe und musste binnen Jahr und Tag bar bezahlt (erlegt) werden. Grundlage für die Berechnung war die Steuerveranlagung; davon wurden 10 % verlangt. Die Standardhöfe waren zu dieser Zeit mit 250 Gulden veranlagt; somit waren 25 Gulden zu zahlen. Oft musste sich der Übernehmer dafür verschulden.
- Dazu kam noch der Kirchenzehnt, auch Getreidedecem genannt. Das entsprach für den durchschnittlichen Hof mit ca. 15 ha 3/8 Korn (ca. 54 kg) und 3/8 Hafer (ca. 45kg) und ging jährlich an die Pfarre in Zoppoten.Die Ablösung dieser sogenannten Kirchgefälle erfolgte erst ab 1901 ebenfalls gegen Geld. Auch hier haben sich etliche Leute verschuldet.
- Zur Abrundung sei hier noch der Werdegang des Georg Ernst von Machwitz und beider Höfe vermerkt. Von Machwitz verkaufte schuldenhalber in den 1640er Jahren die Höfe Nr. 42 und 43 an das Rittergut Seubtendorf .Er selbst verbleibt in Ebersdorf.
Für Seubtendorf war das mehr eine Last und so wurden sie an den Bauern Hans Wolfert Röppisch Nr. 46 für 600 Gulden verkauft. Diese Familie hatte die Kriegszeiten offensichtlich gut überstanden. Hans Wolfert leitete sogar zeitweilig den Feldbau des Rittergutes Oberzoppoten, das am Boden lag. Er schoss zum Beispiel Saatgut und Lebensmittel für die Tagelöhner aus Zoppoten und das Gesinde vor. Sohn Bartel Wolfert übernahm beide Höfe und baute bis 1658 die Nr. 42 aus. Das Wohnhaus ist heute noch im Original erhalten. Der Hausname „Wolfhans“ stammt aus dieser Zeit. Zwei Generationen lang blieben beide Höfe zusammen. Erst bei einer Erbteilung im Jahre 1703 bekam eine Tochter den Hof Nr. 43.