Das „Rote Buch“ aus den Jahren 1594/96 berichtet über das Dorf Röppisch

Lehenbahrn.

Jnn diesem Dorffe haben unsere gnedige Herrn Fünf vierthel Erbe, und noch 2. Zinß und Lehenleuthe von Freyen Stücken …

Schutz geldt.

Haben J. Gn: uff derselben eigenen güttern, ist aber nichts gefallen.

An Gerichtsfellen.

Der von Machwitz [auf Remptendorf] ,Jtem die von Draxdorff [auf Unter – Zoppoten] haben uf Jhren 20. güttern, die Zinß Lehen, undt Erbgerichte, Sonsten stehen unsern gnedigen Herrn die gerichte Oberst und niederst, sambt folge, Beth, und Steur zu …

Trankstewr.

Die Jnnwohner dieses dorffs haben zu Preuen, so viel sie wollen …

Bethe.

Solche haben unsere gnedigen Herrn uff diesem gantzen Dorf, die hatt Ao: 92. getragen: 14 fl. 20 gr. An gelde, und 36 schll (Scheffel): 1 Vrl: 2 Maß: Habern, von Nachfolgendem Viehe als 30. Pferde, 79. Kühen, 12. Jerigen Kalbern, 8 Leynen, 2. Jerigen Schweinen, 108 Schafen, 8 Lemern und 6 Ziegen.

Trieft.

Wirdt mit unserer gnädigen Herrn Viehe nicht betrieben.

Mannschafft.

Hatt 30. Heerdstedt, 5 vnserm gnedigen Herrn, 13 denen von Draxdorff, 7 Friederichen von Machwitz, 3 dem Closter h. Creutz, undt 2 dem Pfarrer daselbsten zustendig. Diese Dorffschafft gibt gleichandern zu erheischender Notturfft das Hengergeldt.

Geistlichkeit.

Gehört als ein Filial zur Pfarr Zoppoten.

Rittersitz Vacat. (kein Ritter vorhanden)

NB. Zwey Herdtstedte habe Jch sieder der theilung darzu bracht.

Anmerkungen:

Zu dieser Zeit hatte Reuß Ältere Linie für seine Dorfer links der Saale einen Amtmann in Zoppoten stationiert, der diesen Bericht erstellte.

Lehenbahrn: Die Höfe Nr. 38; 39; 40 und 41 waren den Reußen direkt unterstellt also „Amtslehen“. Dabei bestand die Nr. 40 aus 2 Viertel Erbe

Schutz geldt: Hatten auf einem Hof mit wohnende Familien z.B. Handwerker zu zahlen.

Bethe: War eine Sondersteuer und an den Staat zu zahlen. Diese wurde erhoben nach einer Viehzählung aller 5 Jahre in Geld und Hafer. Mit Leynen sind Zugochsen gemeint.

NB: In dieser Zeit lief die langjährige Teilung der einzelnen reußischen Fürstentümer. Gemeint sind die Höfe Nr. 1und 2+3 (ein Hof), die bis dahin noch dem Klostergut verpflichtet waren.

Um 1612 waren die reußischen Teilungen im Wesentlichen abgeschlossen. Reuß Ä. L. behielt diesseits der Saale die Dörfer Rauschengesees, Friesau, Remptendorf, Röppisch und Zoppoten. Damit kamen gleichzeitig die Lehnbauern aus Röppisch vom Rittergut Pöritzsch zum Rittergut Unterzoppoten.

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